Všeobecné obchodní podmínky

 

Informationen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) der Ticketbande B.V. (nachfolgend auch: „TB“) für zum einen

 

I.       die Nutzung der Internet-Plattform www.ticketbande.de (.at, .ch, .nl, .com, .co.uk, .us, .fr, .it, .cz, .pl, .ru, nachfolgend auch: ticketbande.domain, einschließlich des Rechts zum Widerruf) als Online-Markplatz für „user to user“ Transaktionen im Bereich Tickets u.ä.; und zum anderen

 

II.      die Nutzung des Ticket-Suchservices von www.ticketbande.domain

 

im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern und Unternehmern

 

 

I.       Nutzung der Internet-Plattform www.ticketbande.domain als Online-Markplatz für „user to user“ Transaktionen im Bereich Tickets u.ä.

 

A.         Widerrufsrecht für Nutzer von www.ticketbande.domain in ihrer Eigenschaft als Verbraucher; Widerrufsfolgen

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Ticketbande B.V. Postbus 31105  6370 AC Landgraaf | Niederlande , tb_sp_global@ticketbande.eu) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (dargestellt am Ende dieses Absatzes, auch verfügbar via https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_2.html) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben),unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An Ticketbande B.V. Postbus 31105  6370 AC Landgraaf | Niederlande , tb_sp_global@ticketbande.eu

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über  die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

 

B.         Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1       Allgemeines, Begrifflichkeiten, Abgrenzung der vertraglichen Beziehungen

1.1       TB betreibt unter der Internet Domain www.ticketbande.domain eine Plattform, mittels welcher Verbraucher und Unternehmer (nachfolgend: „Nutzer“) die Möglichkeit haben, mit anderen Verbrauchern oder Unternehmern ausschließlich zu dem Zweck in Kontakt zu treten, um in Bezug auf Tickets, Eintrittskarten und sonstige Zutrittsberechtigungen (nachfolgend: „Tickets“) für Konzerte, Shows, Sportereignisse und sonstige Veranstaltungen (nachfolgend: „Events“) Verträge über solche Tickets (etwas Verkauf, Ankauf, Tausch etc.) zu schließen und / oder solche Verträge anzubahnen (nachfolgend insgesamt: „Ticketverträge“). Ausrichter o.ä. solcher Events werden nachfolgend (auch) als „Veranstalter“ bezeichnet. TB ist jedoch in keinem Fall Vertragspartei in Bezug auf die Ticketverträge; diese werden ausschließlich privatautonom (sowohl in Abschluss als auch in der inhaltlichen Gestaltung) zwischen den Nutzern der Plattform geschlossen. TB stellt also mittels der www.ticketbande.domain Plattform lediglich die technischen Voraussetzungen zur Ermöglichung der Interaktion von Nutzern, namentlich durch WWW-basierte Annoncenfläche, zur Verfügung. Auf den Inhalt von Ticketverträgen und Annoncen zur Anbahnung selbiger nimmt TB – vorbehaltlich einer im Ausnahmefall insoweit ggfs. bestehenden gesetzlichen Verpflichtung – keinen Einfluss; TB ist insbesondere selbst keine Anbieterin, Vermittlerin o.ä. von Tickets.

1.2       Eine Vertragsbeziehung entsteht demnach lediglich – nach entsprechendem Vertragsschluss – zwischen TB und solchen Nutzern, die TB mit der Erbringung individueller, plattformbezogener Leistungen (vgl. hierzu insbesondere § 2),insbesondere der Zurverfügungstellung von Online-Annoncenfläche, beauftragen (nachfolgend: „vertragliche Nutzer“),und ausschließlich in diesem konkreten Umfang (nachfolgend: „Nutzungsvertrag“). TB wird unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Vertragspartei von (wie auch immer gearteten) Ticketverträgen; eventuelle Gewährleistungs- und / oder Haftungsansprüche aus selbigen können unter keinen Umständen gegen TB geltend gemacht werden. Gleiches gilt etwa für eine Absage, Verschiebung oder sonstige Änderung bezüglich eines Events. Auf die in Satz 1 genannten Nutzungsverträge finden diese AGB Anwendung. Sollte nach Lage der Dinge auch zwischen sonstigen (d.h. nicht-vertraglichen) Nutzern und TB ein Vertragsverhältnis entstehen, gelten die hiesigen AGB dann in entsprechender Anwendung; in jedem Fall gelten im Verhältnis zwischen Nutzern von www.ticketbande.domain und TB die Risikohinweise aus §§ 6.1 und 6.3 sowie die Haftungsbeschränkungen aus § 8.

1.3       Die Plattform dient vornehmlich den privaten, nicht primär kommerziellen Zwecken der vertraglichen Nutzer, etwa in einer Situation, wo ein zunächst für sich selbst erworbenes Ticket nicht für das Event genutzt werden kann, etwa wegen privater Verhinderung oder anderweitiger Terminkollision, Erkrankung, Nichterreichbarkeit des Orts des Events vom Wohnort des Nutzers etc. Primär kommerziell orientierte Akteure wie etwa gewerbliche Verkäufer, Wieder- oder Zwischenverkäufer von Tickets können die Plattform www.ticketbande.domain ebenfalls nutzen, jedoch nur unter Kenntlichmachung dieser Eigenschaft und bei Erfüllung / Mitteilung sämtlicher Informations- und sonstiger gesetzlicher Pflichten, welche diese von Gesetzes wegen gegenüber Nutzern haben (oder künftig haben werden),insbesondere nach dem TDG, dem UWG, der PAngV, dem BDSG und dem BGB / BGBEG. Rein vorsorglich wird hiermit der Geltung etwaig entgegenstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen solcher (d.h. kommerzieller) Akteure im Verhältnis zu TB ausdrücklich widersprochen; diese haben TB gegenüber keinerlei rechtliche Bedeutung. Klarstellungshalber wird darauf hingewiesen, dass gesetzliche Vorschriften, welche sich an Nutzer in deren Eigenschaft als Verbraucher wenden oder unterschiedslos oder jedenfalls in Teilen auch für Verbraucher gelten, wie etwas das UrhG, auch von solchen Nutzern zu beachten sind, die vorliegend nicht primär kommerzielle  Zwecke verfolgen.

1.4       TB behält sich eine Änderung dieser AGB vor; für die wirksame Einbeziehung etwaiger neuer AGB zwischen TB und Nutzer gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 2       Leistungsumfang und -grenzen, insbesondere unter Berücksichtigung technischer Gegebenheiten, Anforderungen an vertragsnutzerseitige Angaben und Verantwortlichkeit für den Inhalt von Annoncen

2.1       TB stellt auf der Plattform www.ticketbande.domain insbesondere Annoncenfläche zur Verfügung, mittels deren vertragliche Nutzer darauf aufmerksam machen können, dass sie interessiert sind an der Veräußerung, dem Erwerbs etc. von Tickets, und die diesbezüglich in Kontakt mit anderen Nutzern treten wollen. Zur Beförderung dieses Zwecks verfügt vorgenannte Plattform über diverse Funktionsbereiche wie Such- und Eingabemasken, mittels derer etwa durch entsprechenden Input von Nutzern Events gefunden und Annoncenflächen für einen bestimmten Zeitraum / ein bestimmtes Ticket gebucht werden können. www.ticketbande.domain wird dabei als eine einem unbestimmten – ggfs. auch im Ausland ansässigen – Personenkreis beliebiger Internetverwender zugängliche Plattform vorgehalten (eventuell einschließlich übersetzter Versionen vorgenannter Web-Präsenz),und stellt auf diese Weise einer personenmäßig nicht weiter abgrenzbaren Öffentlichkeit jene Daten zur Verfügung, welche vertragliche Nutzer im Rahmen der Annoncierung von Tickets hinterlegen. TB bestimmt nach billigem Ermessen die graphische Darstellung und Platzierung von Annoncen auf www.ticketbande.domain, wobei bestimmte, vom vertraglichen Nutzer ggfs. hinzugebuchte Kategorienmerkmale (etwa eine besonders auffällige Aufmachung oder exponierte Platzierung der Annonce),soweit TB-seitig angeboten und vom vertraglichen Nutzer mit besonderem Entgelt vergütet, gewährleistet werden.

2.2       Der Mindestinhalt einer Annonce ergibt sich aus den in der Annoncenmaske vom vertraglichen Nutzer abgefragten Pflichtangaben; der vertragliche Nutzer ist verpflichtet, alle (solche) Angaben in wahrheitsgemäßer Weise zu machen und daneben sämtliche Angaben zu unterlassen, welche zu einer Irreführung anderer Nutzer führen könnten. Etwaige Fehler in der Annonce sind durch den vertraglichen Nutzer unverzüglich nach deren Erkennen durch ihn zu berichtigen. Unzulässig ist jedenfalls die Aufnahme von Links in den Text der Annonce (mit Ausnahme solcher Links, die – sofern verfügbar – auf das jeweilige Event / die entsprechende Veranstalterseite verlinken; die rechtliche Verantwortlichkeit für eine entsprechende Verlinkung verbleibt in jedem Fall beim vertraglichen Nutzer) wie auch die Angabe von Telefonnummern und sonstigen Kommunikationsmöglichkeiten, für deren Gebrauch auf Seiten anderer Nutzer höhere Entgelte entstehen als jene für die bloße Nutzung des (jeweiligen) Telekommunikationsdienstes. Die rechtliche Verantwortlichkeit für den Inhalt einer Annonce liegt allein beim vertraglichen Nutzer, TB übernimmt für diesen weder eine Richtigkeits- noch sonstige Gewähr.

2.3       Einen Anspruch auf Nutzung der Dienste von TB (etwa auch die fortgesetzte Abrufbarkeit einer Annonce bis zum Enddatum, siehe zum Begriff unten unter § 4.1) im Rahmen der Web-Präsenz www.ticketbande.domain haben lediglich vertragliche Nutzer, aber auch dies nur, soweit für die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrags erforderlich und:

(a)        im Rahmen des aktuellen Stands der Technik, sowie

(b)        vorbehaltlich:

(aa)      technischer Störungen jenseits der (mit vertretbarem wirtschaftlichen Aufwand zu realisierenden) Einflussnahmemöglichkeiten von TB, etwa Zustände allgemein eingeschränkter Internetkonnektivität oder nicht vorhersehbare System- und / oder Serverausfälle, und

(bb)      vorübergehender Wartungseingriffe seitens TB, welche rücksichtlich (insbesondere) Kapazitätsgrenzen, Serverstabilität, -sicherheit und -integrität, Absicherung der Plattform gegen Angriffe von sog. Hackern o.ä. mit dem Ziel der Verstetigung oder Verbesserung des Leistungsangebots von TB gegenüber den Nutzern durchgeführt werden; TB wird dabei die berechtigten Interessen der Nutzer, nicht zuletzt mit Blick auf die Zeitbezogenheit von Annoncen im Zusammenhang mit Events, in angemessenem Umfang berücksichtigen, insbesondere durch entsprechende Vorabinformationen hinsichtlich vorgenannter Maßnahmen.

2.4       Die Regelungen in § 8 bleiben unberührt.

 

2.5       Ticketbande übernimmt den Kundensupport aller Nutzer und Kunden der Webseiten www.ticketbande.domain, dieser Support wird unter Umständen auch von Drittfirmen bearbeitet, welche Einblicke in die Bestelldaten haben müssen. Dafür geben alle Nutzer die Zustimmung . 

§ 3       Registrierungspflicht, persönlicher Bereich und Löschung eines Nutzerkontos

3.1       Die Nutzung von www.ticketbande.domain durch vertragliche Nutzer erfordert eine vorherige – als solche kostenlose – Registrierung auf der Plattform. Die dabei seitens TB abgefragten Daten sind vom vertraglichen Nutzer vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Änderung von Daten (etwa nach einem Umzug) hat der vertragliche Nutzer, so lange er  (noch) auf www.ticketbande.domain aktiv ist, umgehend zu aktualisieren. Pro Nutzer darf lediglich ein Nutzerkonto erstellt werden; selbiges ist nicht übertragbar.

3.2       Weiter besteht für den Nutzer die Möglichkeit, Zugriff auf einen persönlichen Bereich zu erhalten und dort seine Einstellungen zu verwalten. Dieser Bereich wird mittels eines durch den Nutzer selbst festzulegenden (d.h. im Rahmen der technischen Vorgaben frei wählbaren) Nutzernamens (für den z.B. auch eine gültige Email-Adresse gewählt werden kann) sowie Passworts gesichert.

3.3       Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, die in § 3.2 genannten Zugangsdaten gegen Kenntniserlangung durch Dritte und somit vor eventuellem Missbrauch zu schützen. TB steht es frei, Nutzerkonten zu löschen, wenn diese für einen längeren Zeitraum als 12 (zwölf) Monate nicht genutzt worden sind; während der Laufzeit einer Annonce beginnt vorgenannte Frist jedoch nicht anzulaufen. Nach dem Löschen eines Nutzerkontos aus vorgenanntem Grund besteht für den Nutzer grundsätzlich die Möglichkeit, ein neues Konto einzurichten. Die fristunabhängige Löschung eines Nutzerkontos – wie auch die verweigerte Neuerrichtung eines solchen – wie auch ggfs. die dauerhafte Sperrung eines Nutzers aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. § 3.4 Satz gilt dann entsprechend.

3.4       Ein Nutzer selbst kann sein Konto jederzeit löschen; für einen zu diesem Zeitpunkt in Verbindung mit einem Nutzungsvertrag bereits entstandenen Anspruch auf Nutzungsvergütung auf Seiten von TB bleibt dies ohne Auswirkung, es sei denn, der vertragliche Nutzer weist nach, dass in diesem Fall ein Schaden (insbesondere eine Verdiensteinbuße für TB) entweder überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe (als die reguläre Nutzungsvergütung) entstanden ist. Im letzteren Fall schuldet der vertragliche Nutzer dann nur diesen geringeren Teil als Vergütung. Die oben unter A. genannten Rechte des Nutzers, der zugleich Verbraucher ist, bleiben unberührt.

 

§ 4       Erstellen von Annoncen, Veröffentlichung, Laufzeiten, Änderungen, Verfügbarkeit und Löschung von Annoncen

4.1       Annoncenfläche im Bereich der online Plattform www.ticketbande.domain kann der vertragliche Nutzer von TB auf Zeit zur Verfügung gestellt erhalten. Hierfür ist der Abschluss eines entsprechenden Nutzungsvertrags nebst damit einhergehender Nutzungsvergütung erforderlich. Die Höhe der letzteren wird dem vertraglichen Nutzer im Rahmen der Buchung der Annonce vor dem eigentlichen Vertragsschluss angezeigt. Die Dauer der Annonce (d.h. deren Verfügbarkeit, Auffindbarkeit etc. auf www.ticketbande.domain) ist generell begrenzt auf die Zeitspanne vom Zustandekommen eines entsprechenden Vertrags bis zum Datum des Events, längstens jedoch auf 6 (sechs) Monate (nachfolgend insgesamt: „Enddatum“). Hat das Event bis zum Zeitpunkt des Enddatums noch nicht stattgefunden, ist eine einmalige Verlängerung der Annonce möglich (nachfolgend: „Verlängerung“); Satz 4 gilt dann entsprechend. Die Freischaltung der Annonce erfolgt grundsätzlich 14 Tage nach deren Buchung durch den vertraglichen Nutzer. Verlangt letzterer jedoch von TB, dass die Annonce eher freigeschaltet wird, etwa bereits in zeitlicher Nähe zur Buchung, so wird TB diesem Wunsch im Rahmen der technischen Möglichkeiten entsprechen. 

4.2       Der vertragliche Nutzer hat im persönlichen Nutzerbereich Zugriff auf seine Annonce(n) und kann diese dort auch (kostenlos) ändern. Für die Gestaltung der Anzeige stellt TB über www.ticketbande.domain diverse textliche wie graphische Möglichkeiten zur Verfügung. Ebenso ist es dem vertraglichen Nutzer möglich, seine Anzeige vorübergehend zu deaktivieren oder gänzlich zu löschen. Um die Annoncen auf www.ticketbande.domain für sämtliche Nutzer möglichst aktuell zu halten, wird der vertragliche Nutzer zudem ersucht, seine Annonce zu löschen, sobald er nicht mehr Eigentümer des Tickets ist oder sonst seine Möglichkeit entfallen ist, einen eventuellen Ticketvertrag auch erfüllen zu können. Eine Erstattung der gem. Nutzungsvertrag gegenüber TB geschuldeten Vergütung für die zeitlich überlassene Annoncenfläche erfolgt in all diesen Fällen jedoch nicht, es sei denn, der vertragliche Nutzer weist nach, dass in diesem Fall ein Schaden (insbesondere eine Verdiensteinbuße für TB) entweder überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe (als die reguläre Nutzungsvergütung) entstanden ist. Im letzteren Fall schuldet der vertragliche Nutzer dann nur diesen geringeren Teil als Vergütung. Weiterhin wird klargestellt, dass das Nichtzustandekommen eines Ticketvertrags oder dessen Nichterfüllung dem vertraglichen Nutzer keinen Anspruch auf teilweise oder vollständige Erstattung der Nutzungsvergütung gewährt, weil die Verwirklichung dieser Zielsetzung einzig und allein in der Risikosphäre des vertraglichen Nutzers selbst liegt.

4.3       TB ist berechtigt, Annoncen eines vertraglichen Nutzers aus wichtigem Grund zu löschen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei einem Verstoß des vertraglichen Nutzers gegen § 6.2 oder gegen gesetzliche Vorschriften vorliegen; für den Anspruch von TB auf Nutzungsvergütung gilt in diesen Fällen § 4.2 Satz 5 und 6 entsprechend.

4.4       Die oben unter A. genannten Rechte des Nutzers, der zugleich Verbraucher ist, bleiben unberührt.

 

§ 5       Preise, Fälligkeit, Zahlungsarten

5.1       Sofern keine besonderen (abweichenden) Vereinbarungen geschlossen werden, seitens TB keine Aktionspreise etc. oder sonst vorrangige Sonderkonditionen angeboten oder Zuschläge verlangt werden (etwa wegen besonders exponierter Platzierung der Annonce),hat TB für deren Leistung(en) im Sinne der §§ 2 und 4 Anspruch auf eine Nutzungsvergütung in Höhe von 25 % des auf der Webseite erscheinenden Ticketpreises. Auf den vorgenannten Prozentsatz rechnet TB in sämtlichen Fällen zusätzlich noch die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Nutzungsvertrags geltende Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Vorstehendes gilt – klarstellungshalber – auch für die Verlängerung einer Annonce.

5.2       Die unter 5.1 genannte Vergütung ist mit dem Abschluss des Nutzungsvertrags verdient und fällig mit Freischaltung der Annonce, jedoch nicht bevor dem vertraglichen Nutzer auch eine entsprechende Rechnung zugegangen ist; dabei kann es sich auch um eine elektronische, per E-Mail übermittelte Rechnung handeln. Dem vertraglichen Nutzer werden zur Bewirkung der Zahlung verschiedene Möglichkeiten angeboten, wobei jederzeit sichergestellt ist, dass im Rahmen der Buchung der Annonce zumindest eine zumutbare Zahlungsvariante zur Verfügung steht, die für den vertraglichen Nutzer kostenlos ist. Der vertragliche Nutzer kann seine Zahlungspflicht aus dem Nutzungsvertrag jedenfalls erfüllen durch Zahlung mittels Kreditkarte oder (bargeldlose) Vorkasse . Die Kosten eventueller Rücklastschriften (z.B. mangels Kontodeckung) hat der vertragliche Nutzer zu tragen, mit Ausnahme solcher Fälle, in denen er den gescheiterten Einzug nicht zu vertreten hat bzw. nachweisen kann, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Im letzteren Fall ist der vertragliche Nutzer gegenüber TB dann nur in Höhe dieses geringeren Teils erstattungspflichtig.

5.3       Die oben unter A. genannten Rechte des Nutzers, der zugleich Verbraucher ist, bleiben unberührt.

5.4
       
Ticketbande bietet das Inkasso der Transaktionen an, da Ticketbande über sämtliche Zahlungsmöglichkeiten verfügt. In diesem Fall wird dem Nutzer die komplette Zahlung des Käufers abzüglich der Nutzungsgebühr ausgezahlt.


 

§ 6       Allgemeine Risikohinweise zum Thema Tickets und Events, Zutrittsberechtigung zu Events und deren mögliche Verweigerung, (weitere) Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Annoncierung von Tickets auf www.ticketbande.domain, Vertragsverhältnis zwischen den Nutzern

6.1       Tickets für Events werden von den jeweiligen Veranstaltern im Regelfall entweder als nicht-personalisierte Tickets oder als personalisierte Tickets auf den Markt gebracht. Während bei den ersteren auch von Veranstalterseite ohne weiteres eine freie Zirkulation, Weiterverkauf oder sonstige Drittverwendung der Tickets zugelassen wird, verwenden die Veranstalter bei letzteren häufig unterschiedliche Mittel und (vertragliche) Gestaltungsinstrumente (nachfolgend: „Event-AGB“),um die weitere Zirkulation / Umpersonalisierung von personalisierten Tickets (auf andere Personen als den Ersterwerber) zu begrenzen, zu erschweren oder teilweise sogar unmöglich zu machen. Dies gilt nicht zuletzt dann, wenn verkaufsbereiter Ticketbesitzer und / oder ankaufswilliger Ticketnachfrager sich für die beabsichtige Transaktion und / oder deren Vorbereitung kommerzieller Leistungen Dritter bedienen. Letztlich kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass selbst auf eine Dienstleistung wie jene von TB, welche vorgenannten Personen lediglich eine Plattform / WWW-basierte Annoncenfläche für Ticket-Angebote und -Gesuche zur Verfügung stellt, ohne selbst Partei der Ticketverträge als solcher zu werden, von Veranstalterseite mit Restriktionen reagiert wird.

6.2       Zur möglichst weitgehenden Vermeidung von Nachteilen für andere Nutzer (etwa in Form des veranstalterseitig untersagten Zutritts zum Event),ist der (vertragliche) Nutzer daher verpflichtet, über www.ticketbande.domain nur solche Tickets zum Verkauf / Tausch anzubieten, die entweder nicht personalisiert sind oder bei denen nach den jeweiligen Event-AGB eine Umpersonalisierung der Tickets auch dann statthaft ist, wenn sich der (vertragliche) Nutzer für die Suche nach einer Umpersonalisierungspartei einer Plattform wie jener von TB / www.ticketbande.domain bedient.

6.3       Gleichwohl ergeht hiermit an alle Nutzer der allgemeine Hinweis, dass hinsichtlich der von ihnen in eigener Verantwortung zu schließenden Ticketverträge ein verbleibendes Risiko im Sinne eines möglichen Verstoßes gegen Event-AGB nicht ausgeschlossen werden kann. Eventuell kann ein Veranstalter einen Ticketvertrag nämlich für rechtsunwirksam halten oder diesen jedenfalls so behandeln (noch ungeachtet der Frage, ob er bei dieser Vorgehensweise tatsächlich „im Recht“ ist); Folgen davon können etwa das veranstalterseitige Einfordern einer Vertragsstrafe oder der verweigerte Zutritt zu einem Event sein. All dies betrifft ausschließlich die Risikosphäre der Nutzer in Bezug auf Ticketverträge (einschließlich deren Anbahnung) und berührt die Vergütungsansprüche von TB aus Nutzungsverträgen in keiner Weise.

 

§ 7       Gewährleistung

Die Gewährleistungsrechte des vertraglichen Nutzers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 8       Haftungsbegrenzung

8.1       TB haftet Nutzern auf Schadensersatz (oder Aufwendungsersatz),und zwar unabhängig von der Rechtsnatur (insbesondere der konkreten Anspruchsgrundlage) sowie der Art und des Umfangs (Schadensersatz statt der Leistung, Verzugsschaden, Begleitschaden, Folgeschaden etc.) des geltend gemachten Anspruchs, nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern:

(a)        der Nutzer Ansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von TB beruhen;

(b)        eine übernommene Garantie oder schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht durch TB verletzt worden ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die vertragswesentliche Rechtspositionen des vertraglichen Nutzers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Zu diesen Pflichten gehören auch jene, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der vertragliche Nutzer vertraut hat oder vertrauen darf;

(c)        ein schuldhaftes Verhalten von TB zur einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Nutzers führt;

(d)        eine zwingende Haftung von TB nach ProdHG begründet ist.

Entsprechendes Verschulden der Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TB ist TB zuzurechnen.

8.2       In den Fällen (b) von § 8.1 ist die Haftung von TB jedoch – falls das Verschulden unterhalb der Ebene grober Fahrlässigkeit liegt – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Zugleich ist dann die Verjährungsfrist auf 1 Jahr begrenzt, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

8.3       Im Übrigen – d.h. für Konstellationen außerhalb der oben in § 8.1 (a) bis (d) geregelten Fälle – ist eine Haftung von TB auf Schadens- / Aufwendungsersatz ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TB.

8.4       Eine Veränderung der Beweislast zulasten des Nutzers ist mit den vorstehenden Regelungen zu §§ 8.1 – 8.3 nicht verbunden.

 

§ 9       Freistellung

Der vertragliche Nutzer stellt TB von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die von ersterem aufgegebene Annonce (insbesondere deren Inhalt) oder wegen der sonstigen Art der Nutzung der Dienste von www.ticketbande.domain durch diesen gegen TB geltend machen. Solche Ansprüche auf Freistellung umfassen u.a. auch die Kosten notwendiger Rechtsverteidigung durch TB (insbesondere Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe). Der Freistellungsanspruch von TB entfällt, soweit Rechtsverletzungen in Rede stehen, die der vertragliche Nutzer nicht zu vertreten hat. Eine Veränderung der Beweislast zulasten des vertraglichen Nutzers ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

 

§ 10      Datenschutz und Datenverarbeitung

10.1      TB bearbeitet die personenbezogenen Daten des vertraglichen Nutzers unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die persönlichen Daten des vertraglichen Nutzers werden von TB in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Anderen Nutzern werden die realen (personenbezogenen) Daten des jeweiligen (vertraglichen) Nutzers nur auf Anfrage und bei gleichzeitigem Nachweis eines zwischen ihnen zustande gekommenen Ticketvertrages zwecks deren erleichterter Abwicklung zur Verfügung gestellt, falls eine entsprechende Nachfrage durch den Nutzer beim vertraglichen Nutzer nicht innerhalb angemessener Zeit beantwortet worden ist.

10.2      Sofern der (vertragliche) Nutzer ausdrücklich eine entsprechende Zustimmung erteilt, ist TB sowie ggfs. deren Co-Branding-Partner, von dessen Website der vertragliche Nutzer www.ticketbande.domain aufgesucht hat, darüber hinaus berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des vorgenannten Nutzers, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung von www.ticketbande.domain zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom (vertraglichen) Nutzer jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

10.3      Kreditkartendaten sowie Kontodaten werden nicht verarbeitet oder gespeichert und auch keinen Dritten zugänglich gemacht. Sämtliche Bestell- und Bezahltransaktionen sind SSL verschlüsselt.

 

§ 11      Gerichtsstand, Erfüllungsort, Salvatorische Klausel und Sonstiges

11.1      Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Sofern der (vertragliche) Nutzer nicht zugleich Kaufmann ist, bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände – vorbehaltlich nachstehender Regelungen in Absatz 11.2 – unberührt.

11.2      Für sämtliche Streitigkeiten in Bezug auf oder in Zusammenhang mit Nutzungsverträgen – einschließlich lediglich angebahnter Vertragsverhältnisse – sind national wie international ausschließlich die Gerichte der Niederlande zuständig, falls der Nutzer Kaufmann ist. Gleich gilt für sonstige Personen ohne Verbrauchereigenschaft ist. Örtlich sind in diesem Fall allein die im Gerichtsbezirk für Landgraaf belegenen Gerichte zuständig. TB steht es jedoch frei, den (vertraglichen) Nutzer, der Kaufmann oder eine sonstige Person ohne Verbrauchereigenschaft ist, auch an dessen Geschäftssitz zu verklagen. Gegenüber sonstigen Nutzern (namentlich Verbrauchern) gilt Vorstehendes entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass hier dem Nutzer das Recht verbleibt, (auch) andere als die im 4. Abschnitt der EG Verordnung Nr. 44 / 2001 angeführten Gerichte anzurufen.

11.3      Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend: „BRD“),jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrecht sowie der Bestimmungen des deutschen internationalen Privatrechts. Dies gilt auch in solchen Fällen, in denen der (vertragliche) Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der BRD hat, dann jedoch mit der Maßgabe, dass die Anwendung deutschen Rechts solche Bestimmungen am Ort von dessen gewöhnlichem Aufenthalt nicht verdrängen soll, die dessen Schutz bezwecken und von denen nach dem dortigen Recht nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

11.4      Im Falle eventueller Unklarheiten, Inkonsistenzen oder Widersprüche zwischen dieser (deutschen) Version der AGB von TB für die Nutzung von www.ticketbande.domain und eventuell bestehenden anderssprachlichen Fassungen ist die deutsche Version maßgebend. Bis auf weiteres steht für den Abschluss von Nutzungsverträgen lediglich die deutsche Sprache zur Verfügung.

11.5      Sollten bei Verträgen zwischen TB und (vertraglichen) Nutzern, deren Bestandteil diese AGB durch entsprechende Einbeziehung werden, einzelne oder mehrere ihrer Bestimmungen oder Teile davon jenseits des Regelungsgehalts dieser AGB unwirksam sein oder werden, und zwar aus an-deren Gründen als jenen der §§ 305 – 310 BGB, so soll davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. ihrer Teile nicht berührt werden; vielmehr sind TB und (vertraglicher) Nutzer in diesen Fällen verpflichtet, an einer Neuregelung mitzuwirken, welche den wirtschaftlichen Absichten der betroffenen Bestimmungen / ihrer Teile so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt für den Fall ergänzungsbedürftiger Vertragslücken. § 306 BGB bleibt unberührt.

 

 

II.      Nutzung des Ticket-Suchservices von www.ticketbande.domain

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1       Allgemeines, Begrifflichkeiten, Abgrenzung der vertraglichen Beziehungen

1.1       TB betreibt unter der Internet Domain www.ticketbande.domain eine Internet-Präsenz, auf welcher Verbraucher (nachfolgend: „Nutzer“) die Möglichkeit haben, für TB Suchtaufträge zu hinterlegen oder auf von TB vorgeschlagene Suchaufträge zu reagieren, welche sich auf personengebundene (sog. personalisierte) Tickets, Eintrittskarten und sonstige Zutrittsberechtigungen (nachfolgend: „Tickets“) für Konzerte, Shows, Sportereignisse und sonstige Veranstaltungen (nachfolgend: „Events“) beziehen. Die Ausrichter o.ä. solcher Events werden nachfolgend (auch) als „Veranstalter“ bezeichnet. Vertragliche Beziehungen zwischen TB und Veranstalter bestehen nicht; TB ist insbesondere selbst keine Anbieterin, Vermittlerin o.ä. von Tickets.

1.2       Eine Vertragsbeziehung entsteht demnach lediglich – nach entsprechendem Vertragsschluss – zwischen TB und solchen Nutzern, die TB mit der Erbringung individueller Leistungen im Sinne einer Ticket-Suche (vgl. hierzu insbesondere § 2) beauftragen (nachfolgend auch: „vertragliche Nutzer“),und ausschließlich in diesem konkreten Umfang (nachfolgend auch: „Ticketsuchvertrag“). TB wird unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Vertragspartei von (wie auch immer gearteten) Ticketverträgen (z.B. zwischen dem Vorbesitzer eines Tickets und dem vertraglichen Nutzer); eventuelle Gewährleistungs- und / oder Haftungsansprüche aus selbigen können unter keinen Umständen gegen TB geltend gemacht werden. Gleiches gilt etwa für eine Absage, Verschiebung oder sonstige Änderung bezüglich eines Events. Auf die in Satz 1 genannten Nutzungsverträge finden diese AGB Anwendung. Sollte nach Lage der Dinge auch zwischen sonstigen (d.h. nicht-vertraglichen) Nutzern und TB ein Vertragsverhältnis entstehen, gelten die hiesigen AGB dann in entsprechender Anwendung; in jedem Fall gelten im Verhältnis zwischen Nutzern von www.ticketbande.domain und TB die Risikohinweise aus §§ 6.1 und 6.3 sowie die Haftungsbeschränkungen aus § 8.

1.3       TB behält sich eine Änderung dieser AGB vor; für die wirksame Einbeziehung etwaiger neuer AGB zwischen TB und Nutzer gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 2       Leistungsumfang und -grenzen, insbesondere unter Berücksichtigung technischer Gegebenheiten, Angebot und Annahme

2.1       Die von TB vorgeschlagenen Ticket-Suchaufträge stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines darauf bezogenen Vertragsangebots durch den Nutzer dar, und zwar dergestalt, dass der Nutzer TB anbietet, sich vertraglich im Interesse des Nutzers darum zu bemühen, für diesen das gewünschte Ticket zu suchen. Das Angebot auf Abschluss des entsprechenden Vertrags geht daher vom Nutzer aus, sobald er im Rahmen der Bestellabwicklung nach Durchlaufen einer letzten Korrekturmöglichkeit (angezeigt wird eine entsprechende Bestellübersicht) sowie des Hinweises auf die unmittelbar bevorstehende, kostenpflichtige Ausführung der Bestellung den Bestellschaltfläche (o.ä.) anklickt. Eine Annahme dieses Angebots durch TB liegt dann vor, wenn TB dessen Annahme innerhalb der Fristen des § 147 II BGB, äußerstenfalls innerhalb eines Zeitraums von 7 Werktagen, per Email bestätigt (nachfolgend: „Vertragsbestätigung“). Alternativ kann TB das Angebot des Nutzers durch den Beginn der Ausführung der vom Nutzer gewünschten Leistung annehmen.

2.2       Die durch TB zu erbringende Leistung besteht im Einzelnen aus folgendem: dem Finden eines verkaufswilligen Eigentümers (nachfolgend: „vorheriger Eigentümer“) jenes Tickets, welches der (vertragliche) Nutzer erwerben will, sowie die grundsätzliche Schaffung der Möglichkeit für den (vertraglichen) Nutzer, das entsprechende Ticket auf ihn selbst umpersonalisiert und hernach zumindest den faktischen Besitz an selbigem vom vorherigen Eigentümer zu erhalten (nachfolgend insgesamt „Umpersonalisierung“ oder auch „Leistung“). Gegenstand der Beauftragung ist ferner, dass TB sich unmittelbar ab der Vertragsbestätigung und sodann bis zu einem Zeitpunkt, vor dessen Ablauf entsprechende Dispositionen des (vertraglichen) Nutzers zur Teilnahme am Event noch sinnvoll erscheinen (angestellt wird hierbei eine objektivierte Betrachtung, d.h. losgelöst von individuellen Besonderheiten auf Nutzerseite),jedenfalls bis 72 Stunden vor dem Stattfinden des Events (nachfolgend: „Deadline“),um vorgenannte Umpersonalisierung bemüht. Gelingt die Umpersonalisierung, wird TB sich sodann bemühen, das Ticket im Wege eines Geschäfts für den, den es angeht, direkt für den (vertraglichen) Nutzer (sowie auf dessen Rechnung) zu erwerben und diesem bis zur Herausgabe des Tickets den Besitz an selbigem zu mitteln.

2.3       Die gem. oben Absatz (2) seitens TB zu erbringende Leistung erfordert diverse Mitwirkungshandlungen des (vertraglichen) Nutzers, etwa die Zurverfügungstellung jener Daten und Dokumente wie auch die Abgabe solcher Erklärungen, welche nach den konkreten Umständen erforderlich sind, um die Umpersonalisierung durchführen zu können. TB wird dem (vertraglichen) Nutzer die hierzu erforderlichen Instruktionen erteilen. Das Unterlassen entsprechender Mitwirkungshandlungen durch den (vertraglichen) Nutzer berechtigt TB – jedenfalls nach erfolgloser Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag.

2.4       Dem Nutzer ist bekannt, dass Veranstalter von Events unterschiedliche Mittel und (vertragliche) Gestaltungsinstrumente (nachfolgend: „Event-AGB“) verwenden, um die Umpersonalisierung von Tickets zu begrenzen und letztlich auch zu erschweren, insbesondere dann, wenn Dritte (wie hier TB) kommerzielle Leistungen in Bezug auf den Erwerb von Tickets vom vorherigen Eigentümer erbringen. TB ist bemüht, das hierbei auftretende Konfliktpotential zu reduzieren, insbesondere dadurch, dass sie nicht selbst (Zwischen-)Eigentümerin des Tickets wird, sondern die Voraussetzungen für einen Direkterwerb des (vertraglichen) Nutzers vom früheren Eigentümer schafft und lediglich für diese Leistung eine Vergütung erhält, das Ticket selber hingegen zum Originalpreis (lediglich zzgl. USt. und Gebühren) an den (vertraglichen) Nutzer gelangen lässt. Gleichwohl kann, zumal angesichts der Verschiedenartigkeit von Event-AGB und des Fehlens jeglichen Einflusses von TB auf diese, keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die zugunsten des (vertraglichen) Nutzers geschaffene Möglichkeit der Umpersonalisierung eine solche ist, die im Hinblick auf die jeweils einschlägigen Event-AGB rechtliche Wirksamkeit für sich in Anspruch nehmen kann. Die möglichen Folgen eines eventuellen Verstoßes gegen die Event-AGB (etwa die Nichtgewährung von Zutritt zum Event, der Verfall einer Vertragsstrafe usw.) stellen im Rahmen der hiesigen Vertragspflichten keine Beeinträchtigung (Mangel, Minderwert etc.) der Umpersonalisierung dar; sie fallen vielmehr ausschließlich in die Risikosphäre des (vertraglichen) Nutzers und berühren in keinem Fall den Vergütungsanspruch von TB für deren Leistung. Das gilt auch für die in diesem Zusammenhang entstandenen Auslagen.

2.5       Unter keinen Umständen schuldet TB die Umpersonalisierung als vertraglich bedungenen Erfolg ihrer Leistung.

2.6       Die Tickets sind Rektapapiere, aus denen sich bei Gelingen einer rechtswirksamen Umpersonalisierung auf den (vertraglichen) Nutzer sämtliche Ansprüche (wie auf Zutritt zur und Durchführung der Veranstaltung) ausschließlich gegen den Veranstalter des jeweiligen Events richten. Spätestens mit dem Gelangenlassen des Tickets an den (vertraglichen) Nutzer – nach zumindest faktisch erfolgter Umpersonalisierung – hat TB ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag vollständig erfüllt. TB ist insbesondere keine Partei des (möglichen) Rechtsverhältnisses, welches sich aus dem Erhalt des Tickets durch den (vertraglichen) Nutzer zwischen diesem und dem Veranstalter (oder auch dem vorherigen Eigentümer) ergeben kann.

2.7       Die Leistung von TB erstreckt sich hinsichtlich des vom (vertraglichen) Nutzer gewünschten Tickets nicht auf bestimmte Ränge, Reihen, Plätze oder sonstige Merkmale unterhalb des Kriteriums der eigentlichen Platzkategorie (nachfolgend insgesamt: „Sekundärmerkmale“). Dies gilt selbst dann, wenn im Zuge der Erteilung des Suchauftrags bestimmte Sekundärmerkmale in Bezug auf das Ticket angegeben wurden; hierdurch gibt der (vertragliche) Nutzer lediglich eine gewisse Präferenz an, ohne jedoch die Sekundärmerkmale zum Bestandteil seines Angebots auf Abschluss des Vertrags zu machen. Das vom (vertraglichen) Nutzer an TB herangetragene Angebot auf Abschluss eines Vertrags erstreckt sich damit automatisch (auch) auf ein solches Ticket, welches sich bei Nichtverfügbarkeit von bestimmten Rängen, Reihen etc. unter Berücksichtigung der Interessen des (vertraglichen) Nutzers als mindestens gleichwertige Alternative zum eigentlich von diesem gewünschten Ticket darstellt.

2.8       Die Angaben zu den Events erhält TB von den Veranstaltern. Für die Richtigkeit entsprechender, für den Online-Auftritt der TB übernommenen Angaben wird keine Gewähr übernommen. Dies gilt selbst für solche Angaben, die nicht vom Veranstalter herrühren oder sich auf Daten beziehen, welche in keinem direkten Zusammenhang mit dem Event stehen, sofern vorgenannte Angaben nicht unmittelbar von TB selbst stammen.

2.9       Einen Anspruch auf Nutzung der Dienste von TB im Rahmen der Web-Präsenz haben lediglich vertragliche Nutzer, aber auch dies nur, soweit für die ordnungsgemäße Durchführung des Ticketsuchvertrags erforderlich und:

(a)        im Rahmen des aktuellen Stands der Technik, sowie

(b)        vorbehaltlich:

(aa)      technischer Störungen jenseits der (mit vertretbarem wirtschaftlichen Aufwand zu realisierenden) Einflussnahmemöglichkeiten von TB, etwa Zustände allgemein eingeschränkter Internetkonnektivität oder nicht vorhersehbare System- und / oder Serverausfälle, und

(bb)      vorübergehender Wartungseingriffe seitens TB, welche rücksichtlich (insbesondere) Kapazitätsgrenzen, Serverstabilität, -sicherheit und -integrität, Absicherung der Plattform gegen Angriffe von sog. Hackern o.ä. mit dem Ziel der Verstetigung oder Verbesserung des Leistungsangebots von TB gegenüber den Nutzern durchgeführt werden; TB wird dabei die berechtigten Interessen der Nutzer, nicht zuletzt mit Blick auf die Zeitbezogenheit von Events, in angemessenem Umfang berücksichtigen, insbesondere durch entsprechende Vorabinformationen hinsichtlich vorgenannter Maßnahmen.

2.10      Die Regelungen in § 6 bleiben unberührt.

 

§ 3       Registrierungspflicht, persönlicher Bereich und Löschung eines Nutzerkontos

3.1       Die Nutzung von www.ticketbande.domain durch vertragliche Nutzer erfordert eine vorherige – als solche kostenlose – Registrierung auf vorgenannter Webpräsenz. Die dabei seitens TB abgefragten Daten sind vom vertraglichen Nutzer vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Änderung von Daten (etwa nach einem Umzug) hat der vertragliche Nutzer, so lange er  (noch) auf www.ticketbande.domain aktiv ist, umgehend zu aktualisieren. Pro Nutzer darf lediglich ein Nutzerkonto erstellt werden; selbiges ist nicht übertragbar.

3.2       Weiter besteht für den Nutzer die Möglichkeit, Zugriff auf einen persönlichen Bereich zu erhalten und dort seine Einstellungen zu verwalten. Dieser Bereich wird mittels eines durch den Nutzer selbst festzulegenden (d.h. im Rahmen der technischen Vorgaben frei wählbaren) Nutzernamens (für den z.B. auch eine gültige Email-Adresse gewählt werden kann) sowie Passworts gesichert.

3.3       Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, die in § 3.2 genannten Zugangsdaten gegen Kenntniserlangung durch Dritte und somit vor eventuellem Missbrauch zu schützen. TB steht es frei, Nutzerkonten zu löschen, wenn diese für einen längeren Zeitraum als 12 (zwölf) Monate nicht genutzt worden sind; während der Laufzeit eines Suchauftrags beginnt vorgenannte Frist jedoch nicht anzulaufen. Nach dem Löschen eines Nutzerkontos aus vorgenanntem Grund besteht für den Nutzer grundsätzlich die Möglichkeit, ein neues Konto einzurichten. Die fristunabhängige Löschung eines Nutzerkontos – wie auch die verweigerte Neuerrichtung eines solchen – wie auch ggfs. die dauerhafte Sperrung eines Nutzers aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. § 3.4 Satz gilt dann entsprechend.

3.4       Ein Nutzer selbst kann sein Konto jederzeit löschen; für einen zu diesem Zeitpunkt in Verbindung mit einem Ticketsuchvertrag bereits entstandenen Anspruch auf Vergütung auf Seiten von TB bleibt dies ohne Auswirkung.

 

§ 4       Preise, Zahlungsbedingungen und Versand

4.1       Aus der Rolle von TB als Erbringer der hiesigen Leistung, verbunden mit dem Ziel, das Ticket ohne zwischenzeitlichen eigenen Rechtserwerb (durch TB) an den (vertraglichen) Nutzer gelangen zu lassen, ergeben sich die folgenden Vergütungsansprüche der TB gegenüber dem (vertraglichen) Nutzer:

            (a) auf Zahlung der für die Ticketsuche vereinbarten Vergütung;

 

(b) auf Erstattung der Auslagen, welche der TB im Rahmen der Umpersonalisierung des Tickets nebst entsprechender Besitzerlangung gegenüber dem vorherigen Eigentümer entstanden sind.

Aus Vereinfachungsgründen sind in der gegenüber dem (vertraglichen) Nutzer verwendeten Rechnung die obigen Posten (a) und (b) zu einem Betrag zusammengefasst. Auf ausdrücklichen, schriftlich mitgeteilten Wunsch des (vertraglichen) Nutzers kann jedoch auch eine getrennte Auflistung dieser Posten in der Rechnung erfolgen.

4.2       Die von TB angegebenen Preise sind stets Endpreise (vorbehaltlich unten Absätze 4.3 und 4.4) und beinhalten die jeweils geltende Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

4.3       Zu dem sich aus oben Absatz 4.1 ergebenden Preis kommen lediglich noch die folgenden Service- / Versandkosten (nachfolgend: „Gebühren“) hinzu:

(a) EUR 7,50 für Versand oder Übergabe in / nach Deutschland, Holland, Österreich, Frankreich, Großbritannien, Belgien, Schweiz und in die Tschechische Republik.

            (b) EUR 20,- für Versand in alle übrigen Länder (inklusive Übergabemöglichkeit am Veranstaltungsort).

(c) Liegt zwischen dem Tag des Events und der Bestellung der Leistungen von TB eine geringere Zeitspanne als 8 Werktage, wird zusätzlich ein Expresszuschlag von EUR 4,50 berechnet.

(d) Die Wahl zwischen Versand oder Übergabe liegt bei TB; letzteres stellt lediglich eine besondere, freiwillige Serviceleistung von TB dar. Tickets werden zeitnah – d.h. jedenfalls mit ausreichender Vorlaufzeit vor dem Event (namentlich so, dass bei regulärem Postlauf zwischen Erhalt des Tickets und dem Event noch mindestens 1 Tag liegt) – zur Versendung gebracht, nachdem TB diese ihrerseits erhalten und der (vertragliche) Nutzer i.S.v. unten Absatz 4.4 gezahlt hat. Zu beachten ist hierbei, dass manche (insbesondere ausländische) Veranstalter und dementsprechend auch deren Abnehmer (welche regelmäßig die „Gegenpartei“ der Umpersonalisierung sind, d.h. der vorherigen Eigentümer) die Tickets erst kurz vor dem Stattfinden des Events ausgeben / erhalten und auch TB diese dann (naturgemäß) nicht eher herausgeben kann.

(e) Bei einer Übergabe sind wegen des hohen Aufwandes für TB die gleichen Gebühren geschuldet wie im Versandfalle; die genaue Orts- und Zeitbestimmung liegt im billigen Ermessen von TB, entsprechende Hinweise sind vom (vertraglichen) Nutzer zu beachten. TB ist bestrebt, im Regelfall eine Übergabe vor Ort zu ermöglichen, d.h. am Ort des Events. Dies kann auch eine Hinterlegung an der Abendkasse oder im Hotel des Käufers sein. Bei Problemen im Zusammenhang mit der Ticketübergabe ist der (vertragliche) Nutzer gehalten, unverzüglich telefonischen Kontakt mit TB aufzunehmen unter Nr. +49 (0)211 54039204 oder +49(0)177 25 95 117.

4.4       Der Vergütungsanspruch von TB i.S.v. oben Absatz (1) (a) entsteht dem Grunde nach mit dem Beginn der Ausführung der Leistung, jener aus oben Absatz (1) (b) mit dem tatsächlichen Anfall entsprechender Auslagen. Der Gesamtanspruch aus Absatz (1) (a) und (b) wird sodann in dem Zeitpunkt fällig, zu dem TB dem (vertraglichen) Nutzer mitteilt, dass (jedenfalls) die (faktische) Umpersonalisierung erfolgt ist und der Besitz am Ticket für den (vertraglichen) Nutzer gemittelt wird (nachfolgend: „Fälligkeitsmitteilung“). Gleiches gilt für eventuelle Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte. Die Ausführung der Zahlung ist möglich via Kreditkarte oder Überweisung (Vorkasse; kostenlose Zahlungsart). Bei Kreditkartenzahlung erfolgt die Zahlungsabwicklung via heidelpay . Mit dem Eingang der Zahlung bei TB (Wertstellung auf hiesigem Konto) wird – dem Grunde nach – der Anspruch des (vertraglichen) Nutzers auf Herausgabe des Tickets aus dem oben in § 2.2 geregelten Besitzmittlungsverhältnis fällig; für die konkrete Erfüllung dieses Anspruchs bewendet es jedoch bei den Regelungen von oben Absatz 4.3 (d) und (e).

4.5       Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Fälligkeitsmitteilung (entscheidend hierfür ist die Wertstellung des geschuldeten Betrags auf dem Konto von TB),ist TB nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Jedenfalls in Fällen, in denen zwischen dem letzten Tag der Zahlungsfrist und dem Event ein Zeitraum von weniger als 3 Wochen liegt, bedarf der Rücktritt durch TB keiner vorherigen Fristsetzung, da TB andernfalls an einer wirtschaftlich sinnvollen Verwertung des Tickets bzw. ihrer Dienstleistung, für welche(s) bereits Auslagen entstanden sind, u.U. gehindert wäre. Mit der nicht fristgerechten Zahlung bietet der (vertragliche) Nutzer der TB konkludent und unwiderruflich die Übereignung des Tickets an letztere gegen Erlass des Anspruchs aus oben Absatz (1) (a) und (b) an; es steht TB frei, dieses Angebot anzunehmen oder auf Erfüllung des Vertrags durch den (vertraglichen) Nutzer zu bestehen. Auf diese Rechtsfolge wird TB den (vertraglichen) Nutzer in der Fälligkeitsmitteilung gesondert hinweisen; ebenfalls wird letzterem die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb der vorgenannten Zahlungsfrist eine ausdrückliche Erklärung abzugeben. Weitere Ansprüche seitens TB gegen den (vertraglichen) Nutzer aufgrund Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrags bleiben vorbehalten.

4.6       Ist der (vertragliche) Nutzer Unternehmer, trägt er das Risiko der Versendung im Sinne von § 447 BGB. Ist der (vertragliche) Nutzer Verbraucher, gilt Vorstehendes dann, wenn ihm im Rahmen der Bestellabwicklung ausdrücklich eine Versandversicherung angeboten wird und diese von ihm abgelehnt wird.

 

§ 5       Gewährleistung, Eventbedingungen

5.1       Die Gewährleistungsrechte des vertraglichen Nutzers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts Abweichendes bestimmt ist.

5.2       Der (vertragliche) Nutzer ist gehalten, das Ticket unmittelbar nach dessen Erhalt auf eventuelle Diskrepanzen zwischen dessen tatsächlichem Inhalt und jenem der Bestellung (Inhalt der Vertragsbestätigung) zu überprüfen (beispielsweise falsches Event oder falsche Platzkategorie) und vorhandene Abweichungen zeitnah an TB zu melden, vorzugsweise per E-Mail an: tb_sp_global@ticketbande.eu. Nach Rücksendung des zunächst ausgehändigten Tickets (TB wird hierzu eine entsprechende Versandanweisung erteilen und die damit einhergehenden Kosten tragen) wird TB sich bemühen, durch abermals zu entfaltende Tätigkeit i.S.v. § 2.2 für den (vertraglichen) Nutzer schnellstmöglich nach einem vertragsgemäßen Ticket zu suchen. Gelingt dies endgültig nicht (was vermutet wird, sobald (vertragliche) Nutzer sinnvollerweise keine Dispositionen mehr zur Teilnahme am Event treffen kann, wobei insoweit eine objektivierte, von individuellen Besonderheiten auf Nutzerseite losgelöste Betrachtung angestellt wird; jedenfalls gilt dies mit Überschreiten der Deadline),erstattet TB dem (vertraglichen) Nutzer die von diesem gem. § 4.1 gezahlte Vergütung. Darüber eventuell hinausgehende Ansprüche des Nutzers gegen TB bestehen allenfalls innerhalb der nachstehend in § 6 geregelten Grenzen.

5.3       Pflichtverletzungen seitens TB, welche durch diese nicht zu vertreten sind, berechtigen vorbehaltlich § 323 II BGB den (vertraglichen) Nutzer jedenfalls dann nicht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn sie nicht zu einer Beeinträchtigung der Umpersonalisierung geführt haben (vgl. §§ 2.2 und 2.4). Sonstige (zusätzliche) gesetzliche Anforderungen an die Geltendmachung von Rücktrittsrechten bleiben – klarstellungshalber – unberührt.

5.4       Dem (vertraglichen) Nutzer ist bekannt und er wird hiermit noch einmal darauf hingewiesen, dass sich die Teilnahme am Event ausschließlich nach Maßgabe des Vertragsverhältnisses bestimmt, welches (möglicherweise) auf Grundlage des Tickets zwischen dem (vertraglichen) Nutzer und dem Veranstalter des Events zustande kommt. TB hat auf dieses Vertragsverhältnis – in welchem dem (vertraglichen) Nutzer gegenüber dem Veranstalter nach Lage des Falles gesetzliche Gewährleistungsansprüche nach Maßgabe der §§ 437ff. BGB zustehen können – keinerlei Einfluss. Der Veranstalter gestaltet dieses regelmäßig durch den Einsatz eigener AGB wie auch sonstiger Bestimmungen, deren Befolgung durch den (vertraglichen) Nutzer in dessen eigenen Interesse liegt. Nichtbeachtung kann zu rechtlichen oder tatsächlichen (teilweise erheblichen) Nachteilen auf Nutzerseite führen, nicht zuletzt dem Ausschluss vom Event. Derartige Vorgänge sind ohne jeden Einfluss auf das Vertragsverhältnis zwischen TB und (vertraglichem) Nutzer. Ebenso wenig hat TB einzustehen für eine Absage, Verschiebung oder sonstige Änderung bezüglich des Events; hieraus sich für den (vertraglichen) Nutzer eventuell ergebende Ansprüche richten sich einzig – so überhaupt – gegen den Veranstalter. Sollten bei einer (endgültigen) Absage des Events o.ä. durch den Veranstalter Erstattungen an TB erfolgen, welche sich konkreten Tickets zuordnen lassen, wird TB auf Kulanzbasis prüfen, ob solche Zahlungen an die jeweiligen (vertraglichen) Nutzer gegen Vorlage des Originaltickets (und Abtretung aller damit in Zusammenhang stehenden Rechte) weitergeleitet werden können. Eine Rechtspflicht hierzu besteht nicht.

 

§ 6       Haftungsbegrenzung

6.1       TB haftet Nutzern auf Schadensersatz (oder Aufwendungsersatz),und zwar unabhängig von der Rechtsnatur (insbesondere der konkreten Anspruchsgrundlage) sowie der Art und des Umfangs (Schadensersatz statt der Leistung, Verzugsschaden, Begleitschaden, Folgeschaden etc.) des geltend gemachten Anspruchs, nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern:

(a)        der Nutzer Ansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von TB beruhen;

(b)        eine übernommene Garantie oder schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht durch TB verletzt worden ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die vertragswesentliche Rechtspositionen des vertraglichen Nutzers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Zu diesen Pflichten gehören auch jene, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der vertragliche Nutzer vertraut hat oder vertrauen darf;

(c)        ein schuldhaftes Verhalten von TB zur einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Nutzers führt;

(d)        eine zwingende Haftung von TB nach ProdHG begründet ist.

Entsprechendes Verschulden der Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TB ist TB zuzurechnen.

6.2       In den Fällen (b) von § 6.1 ist die Haftung von TB jedoch – falls das Verschulden unterhalb der Ebene grober Fahrlässigkeit liegt – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Zugleich ist dann die Verjährungsfrist auf 1 Jahr begrenzt, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

6.3       Im Übrigen – d.h. für Konstellationen außerhalb der oben in § 6.1 (a) bis (d) geregelten Fälle – ist eine Haftung von TB auf Schadens- / Aufwendungsersatz ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TB.

6.4       Eine Veränderung der Beweislast zulasten des Nutzers ist mit den vorstehenden Regelungen zu §§ 6.1 – 6.3 nicht verbunden.

 

§ 7       Freistellung

Der vertragliche Nutzer stellt TB von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die von ersterem aufgegebene Annonce (insbesondere deren Inhalt) oder wegen der sonstigen Art der Nutzung der Dienste von www.ticketbande.domain durch diesen gegen TB geltend machen. Solche Ansprüche auf Freistellung umfassen u.a. auch die Kosten notwendiger Rechtsverteidigung durch TB (insbesondere Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe). Der Freistellungsanspruch von TB entfällt, soweit Rechtsverletzungen in Rede stehen, die der vertragliche Nutzer nicht zu vertreten hat. Eine Veränderung der Beweislast zulasten des vertraglichen Nutzers ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

 

§ 8       Gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts

Sämtliche Tätigkeiten von TB hinsichtlich der Ticketsuche beziehen sich auf solche (durch den Veranstalter zu erbringende) Leistungen i.S.v. § 312g II Nr. 9 BGB, die dem Bereich Freizeitbetätigungen zugehörig sind und zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen sind. Damit steht dem (vertraglichen) Nutzer von Gesetzes wegen kein Widerrufsrecht zu; ein Rückgaberecht wird ihm durch vorliegende AGB (ebenfalls) nicht eingeräumt. Dies bedeutet, dass sämtliche Beauftragungen durch den (vertraglichen) Nutzer in Bezug auf die Ticketsuche (insbesondere Leistungen i.S.v. § 2.2)  verbindlich sind und – nach Vertragsbestätigung durch TB sowie Erhalt der Fälligkeitsmitteilung – die unbedingte Verpflichtung des (vertraglichen) Nutzers begründen, an TB die in § 4.1 und 4.3 umschriebenen Zahlungen zu leisten.

 

§ 9       Datenschutz und Datenverarbeitung

9.1       TB bearbeitet die personenbezogenen Daten des vertraglichen Nutzers unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die persönlichen Daten des vertraglichen Nutzers werden von TB in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Anderen Nutzern werden die realen (personenbezogenen) Daten des jeweiligen (vertraglichen) Nutzers nur dann zur Verfügung gestellt, soweit dies für Zwecke der Umpersonalisierung im Einzelfall einmal erforderlich werden sollte.

9.2       Sofern der (vertragliche) Nutzer ausdrücklich eine entsprechende Zustimmung erteilt, ist TB  sowie ggfs. deren Co-Branding-Partner, von dessen Website der vertragliche Nutzer www.ticketbande.domain aufgesucht hat, darüber hinaus berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des vorgenannten Nutzers, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung von www.ticketbande.domain zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom (vertraglichen) Nutzer jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

9.3       Kreditkartendaten sowie Kontodaten werden nicht verarbeitet oder gespeichert und auch keinen Dritten zugänglich gemacht. Sämtliche Bestell- und Bezahltransaktionen sind SSL verschlüsselt.

 

§ 10      Gerichtsstand, Erfüllungsort, Salvatorische Klausel und Sonstiges

10.1      Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz von TB. Sofern der (vertragliche) Nutzer nicht zugleich Kaufmann ist, bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände – vorbehaltlich nachstehender Regelungen in Absatz 10.2 – unberührt.

10.2      Für sämtliche Streitigkeiten in Bezug auf oder in Zusammenhang mit Nutzungsverträgen – einschließlich lediglich angebahnter Vertragsverhältnisse – sind national wie international ausschließlich die Gerichte der Niederlande zuständig, falls der Nutzer Kaufmann ist. Gleiches gilt für sonstige Personen ohne Verbrauchereigenschaft ist. Örtlich sind in diesem Fall allein die im Gerichtsbezirk für Landgraaf belegenen Gerichte zuständig. TB steht es jedoch frei, den (vertraglichen) Nutzer, der Kaufmann oder eine sonstige Person ohne Verbrauchereigenschaft ist, auch an dessen Geschäftssitz zu verklagen. Gegenüber sonstigen Nutzern (namentlich Verbrauchern) gilt Vorstehendes entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass hier dem Nutzer das Recht verbleibt, (auch) andere als die im 4. Abschnitt der EG Verordnung Nr. 44 / 2001 angeführten Gerichte anzurufen.

10.3      Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend: „BRD“),jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrecht sowie der Bestimmungen des deutschen internationalen Privatrechts. Dies gilt auch in solchen Fällen, in denen der (vertragliche) Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der BRD hat, dann jedoch mit der Maßgabe, dass die Anwendung deutschen Rechts solche Bestimmungen am Ort von dessen gewöhnlichem Aufenthalt nicht verdrängen soll, die dessen Schutz bezwecken und von denen nach dem dortigen Recht nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

10.4      Im Falle eventueller Unklarheiten, Inkonsistenzen oder Widersprüche zwischen dieser (deutschen) Version der AGB von TB für die Nutzung von www.ticketbande.domain und eventuell bestehenden anderssprachlichen Fassungen ist die deutsche Version maßgebend. Bis auf weiteres steht für den Abschluss von Nutzungsverträgen lediglich die deutsche Sprache zur Verfügung.

10.5      Sollten bei Verträgen zwischen TB und (vertraglichen) Nutzern, deren Bestandteil diese AGB durch entsprechende Einbeziehung werden, einzelne oder mehrere ihrer Bestimmungen oder Teile davon jenseits des Regelungsgehalts dieser AGB unwirksam sein oder werden, und zwar aus an-deren Gründen als jenen der §§ 305 – 310 BGB, so soll davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. ihrer Teile nicht berührt werden; vielmehr sind TB und (vertraglicher) Nutzer in diesen Fällen verpflichtet, an einer Neuregelung mitzuwirken, welche den wirtschaftlichen Absichten der betroffenen Bestimmungen / ihrer Teile so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt für den Fall ergänzungsbedürftiger Vertragslücken. § 306 BGB bleibt unberührt.

 

Gültig ab 19.07.2017